Stuttgart - Der VfB Stuttgart darf weiterhin für den Sportwettenanbieter betandwin werben. Das Verwaltungsgericht hat einem entsprechenden Eilantrag des Fußball-Bundesligisten stattgegeben.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe hatte dem VfB per Verfügung am 10. August untersagt, weiter für seinen Sponsor zu werben, weil es sich dabei um unerlaubte Sportwetten handeln würde. Auslöser der mehrere Profivereine betreffenden Verbote war eine Entscheidung des Landes Sachsen, das betandwin und bwin weitere Tätigkeiten untersagt hatte.
Die vierte Kammer des Stuttgarter Verwaltungsgerichtes teilte nun schriftlich mit, es bestünden erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Verfügung des Regierungspräsidiums Karlsruhe. Die Tätigkeit von betandwin sei nach einfachem Gesetzesrecht zwar illegal, weil nach der Untersagung durch das Regierungspräsidium Chemnitz bundesweit keine Erlaubnis für diese Wetten bestehe. Aber im Hinblick auf die Gültigkeit einer vom Bundesverfassungsgericht im März eingeräumten Übergangsregelung unter dem Aspekt der europarechtlich gewährleisteten Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit ergäben sich Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Untersagungsverfügung.
Zudem wies die Kammer in ihrem bereits am Freitag gefällten Beschluss auf den wirtschaftlichen Aspekt des Werbeverbotes hin. Dem VfB entginge dadurch der auf 800 000 Euro geschätzte Sponsorbeitrag weitgehend, wenn er zur sofortigen Kündigung der Partnerschaft gezwungen wäre. Dies hatte das Regierungspräsidium Karlsruhe verlangt. Ob damit der Rechtsstreit zwischen dem VfB und der Behörde beendet ist, bleibt offen. Gegen diese Gerichtsentscheidung ist Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg möglich.