Rom - Das Verwaltungsgericht (TAR) in Rom hat die Revisionsanträge von Luciano Moggi und Antonio Giraudo gegen die Sportgerichtsurteile im italienischen Fußball-Skandal zunächst abgelehnt.
Die beiden ehemaligen Funktionäre des zum Zwangsabstieg in die Zweite Liga verurteilten Rekordmeisters Juventus Turin müssen sich zunächst an das Schiedsgericht des Nationalen Olympischen Komitee (CONI) als letzte Instanz der Sportjustiz wenden. Erst danach sieht der Instanzenweg den Gang vor das Zivilgericht vor, das sich am 5. und 7. September erneut mit den Einsprüchen beschäftigen wird.
Damit erscheint auch Juves Berufungsklage beim TAR so lange aussichtslos, bis sich der Club an das CONI-Gericht gewendet hat. Der italienische Fußballverband (FIGC) hatte schon vor der TAR-Entscheidung sehr bedauert, dass Juve mit seinem Vorstandsbeschluss vom Montag den vorgeschriebenen Instanzenweg der Sportgerichtsbarkeit verlassen und vorzeitig das Zivilgericht angerufen habe. Gleichzeitig betonte FIGC-Präsident Paolo Rossi, dass die Ligen trotz der Juve-Klagen pünktlich am 9. September starten werden.
Die Juve-Anwälte werden pro forma nun das CONI-Gericht anrufen, einen fairen Prozess erwarten sie jedoch erst vor einem Zivilgericht. Wie Juve wollen auch die ehemaligen Club-Manager bis vor den Europäischen Gerichtshof ziehen: Diese Sache landet in Straßburg, sagte Moggis Anwalt Federico Tedeschino. Seiner Meinung nach sei die Abhöraktion von Moggis Telefonen nicht rechtmäßig gewesen, so dass die so zusammengetragenen vermeintlichen Beweise für dessen Liga-Manipulationen ohnehin nicht verwertbar seien.
Trotz des vom TAR zurückgewiesenen Revisionsantrags blieben die Verteidiger zuversichtlich. Nachdem sich das CONI-Gericht in den nächsten Tagen mit dem Fall beschäftigt hat, werden sie einen erneuten Revisionsantrag beim TAR stellen. Mein Mandant ist sicher, dass das Gericht seine Unschuld erkennen wird, sagte Moggis zweiter Anwalt Paolo Trofino. Anders als die Sportgerichte hätten die Zivilrichter ihre Argumente angehört. Trofino bezeichnete Moggi als das Opfer einer Medienkampagne. Die Sportjustiz hatte Moggi und Giraudo als Drahtzieher der Schiedsrichter- und Spielmanipulationen zu mehrjährigen Sperren und Juve zum Zwangsabstieg in die Serie B mit 17 Strafpunkten verurteilt.
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