Werbeverbot für privaten Wettanbieter bestätigt | 2006-08-04
Gelsenkirchen - Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat den Fußball-Vereinen Borussia Dortmund und VfL Bochum untersagt, auf ihren Internetseiten für den privaten Wettanbieter betandwin zu werben.
Die zuständige Kammer habe ein entsprechende Verbotsverfügung der Bezirksregierung Düsseldorf im Eilverfahren bestätigt, sagte ein Sprecher des Gerichts.
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom März sei auch in Nordrhein-Westfalen die Vermittlung von privaten Sportwetten verboten, erklärte die Kammer. Dies schließe zwangsläufig das Verbot einer dahin zielenden Werbung im Internet mit ein. Die Vereine können gegen diese Beschlüsse noch in einem Hauptsacheverfahren und dann mit einer Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster angehen.