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Haftstrafe gegen Wildmoser junior rechtskräftig | 2006-08-09


Karlsruhe - 14 Monate hat Karl-Heinz Wildmoser junior bereits in Untersuchungshaft gesessen - nun muss er erneut ins Gefängnis. Die viereinhalbjährige Haftstrafe gegen den Ex- Geschäftsführer des Fußball-Zweitligisten TSV 1860 München ist rechtskräftig.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revisionen des Angeklagten wie auch der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts München I verworfen. Das Gericht hatte den heute 42-Jährigen am 13. Mai 2005 wegen Untreue und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr verurteilt, ihn aber vorläufig aus der Untersuchungshaft entlassen. Wildmoser hatte bei der Auftragsvergabe für die Münchner Allianz Arena Insider-Informationen an die Baufirma Alpine weitergegeben und dafür 2,8 Millionen Euro Schmiergeld kassiert. Wildmoser war damals Geschäftsführer der Stadiongesellschaft und saß in den für die Vergabe maßgeblichen Gremien.

Nach der Verhandlung kam der Urteilsspruch des 1. BGH-Strafsenats einigermaßen überraschend. Denn nicht nur die Verteidigung, sondern auch die Bundesanwaltschaft hatte die Vorsitzende Richterin aus dem Münchner Prozess, Huberta Knöringer, als befangen bezeichnet. Der Vorwurf: Sie habe an einem tendenziösen Prozessbericht in der Münchner Abendzeitung mitgewirkt, in dem Wildmoser - unter Hinweis auf die von Knöringer geleiteten Prozesse gegen Boris Becker sowie die einstigen Börsenstars Thomas und Florian Haffa - ein Geständnis nahe gelegt worden war.

Der BGH sah das anders. Zwar steht fest, dass der Anwalt der Zeitung im Dezember 2004 zwei Mal mit einem Artikelentwurf bei der Richterin war. Der Text war als Wiedergutmachung gedacht, weil die Abendzeitung zum Prozessauftakt die Richterin in einer Schlagzeile als Frau Gnadenlos bezeichnet hatte.

Der Einfluss Knöringers auf die zweite, letztlich gedruckte Version erschöpfte sich aber aus Sicht des BGH im Wesentlichen darin, dass sie eine relativierende Wiederholung des Begriffs Frau Gnadenlos gänzlich gestrichen sehen wollte. Auf Inhalt und Gestaltung habe sie keinen Einfluss genommen, und redigiert habe sie den Artikel schon gar nicht, befand Senatsvorsitzender Armin Nack: Nicht jeder Umgang eines Richters mit der Presse begründet die Besorgnis der Befangenheit. Zwar habe Knöringer nach dem Vorfall gegenüber der Verteidigung nicht die volle Wahrheit gesagt. Dies sei aber geheilt, weil sie kurz darauf von sich aus alle Fakten auf den Tisch gelegt habe.

Mit dem Urteil hat der BGH einen Schlussstrich unter die Schmiergeldaffäre gezogen - in der Wildmoser nun als Schlüsselfigur zurückbleibt. Von den anderen Beteiligten muss wohl keiner ins Gefängnis. Sein mitangeklagter Helfer und Schulfreund, der nur einen sehr geringen Teil des Geldes eingestrichen hatte, hat ein Geständnis abgelegt und seine zweijährige Bewährungsstrafe akzeptiert. Auch zwei Manager des Baukonzerns Alpine, der die Schmiergelder gezahlt und letztlich den Zuschlag bekommen hatte, kamen mit Bewährungsstrafen davon. Finanziell hat sich die Aktion ebenfalls nicht gelohnt: In erster Instanz ist Wildmoser in einem Zivilprozess bereits zur Zahlung der 2,8 Millionen Euro an die Stadiongesellschaft verurteilt worden.

Wildmoser selbst hat bis zu seinem Haftantritt noch ein paar Wochen Zeit, weil die Vollstreckungsabteilung der Staatsanwaltschaft München I erst abwartet, dass die Akten vom BGH zurückkommen. Erst danach werde er zum Strafantritt in die Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech geladen, erläuterte Behördensprecher Anton Winkler. Mit dem Haftantritt von Wildmoser ist deshalb erst im September oder Oktober zu rechnen. Bei guter Führung kann Wildmoser damit rechnen, dass ihm von der Freiheitsstrafe von 54 Monaten ein Drittel erlassen wird. Abzüglich der 14 Monate Untersuchungshaft, die ihm angerechnet werden, müsste er damit noch 22 Monate hinter Gitter.


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