Berlin - Für die WM war Benjamin Huggel gesperrt, nun kann der Schweizer Fußball-Profi aber immerhin bei der EM 2008 in seinem Heimatland eingesetzt werden.
Die Berufungskommission der FIFA reduzierte in Berlin die aus den Handgreiflichkeiten beim WM-Relegationsspiel zwischen der Türkei und der Schweiz (4:2) im November 2005 resultierende Strafe gegen den 29-Jährigen von Eintracht Frankfurt von sechs auf vier Spiele. Auch der Türkische Fußball-Verband und dessen Nationalspieler Emre hatten mit ihren Einsprüchen gegen die ersten FIFA-Urteile Erfolg.
Die Türkei muss nur drei statt sechs Spiele vor leeren Rängen und auf neutralem Boden 500 km von der Landesgrenze entfernt bestreiten. Emre kann wie Huggel nach vier statt sechs Spielen wieder eingesetzt werden. Die Strafen waren wegen der Tumulte zwischen Spielern und Betreuern verhängt worden. Auf dem Platz und in den Kabinengängen des Istanbuler Stadions war es zu von den Gastgebern provozierten Schlägereien gekommen. Die Türkei hatte sich trotz des Sieges nicht für die WM qualifizieren können.
Die FIFA-Berufungskommission begründete die Reduzierung der Strafe mit der Einsicht des Türkischen Fußball-Verbandes, für die Verfehlungen verantwortlich zu sein und der erfolgten öffentlichen Entschuldigung. Sollte es allerdings in den ohne Fans ausgetragenen Partien oder in den folgenden drei Heimspielen zu Ausschreitungen kommen, werde die alte Strafe wieder in Kraft treten.
Für Huggel, der einen Gegenspieler ins Gesäß getreten hatte, ist die Strafmilderung besonders erfreulich. Für den Bundesliga-Profi wäre beim alten Strafmaß noch die EM-Teilnahme in Gefahr gewesen, da die Schweiz bis dahin keine Pflichtspiele mehr absolviert. Durch den Einzug ins WM-Achtelfinale der Eidgenossen ist seine Strafe nun nach dem Spiel der Schweiz gegen die Ukraine abgelaufen. Ein WM-Einsatz im Viertelfinale wäre aber nicht möglich, da keine Spieler mehr nachnominiert werden können.
Nicht reduziert wurden die Strafen gegen die türkischen Profis Özalan Alpay und Sekran Balci, die keinen Einspruch eingelegt hatten und in der anstehenden EM-Qualifikation sechs bzw. zwei Spiele aussetzen müssen. Bestehen blieben zudem alle ausgesprochenen Geldstrafen zwischen 15 000 und 5000 Schweizer Franken (9600 - 3200 Euro).
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