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Länder zeigen Hooligans die rote Karte | 2006-03-19


Berlin - Etliche Bundesländer wollen während der WM kurzen Prozess mit gewalttätigen Fans machen. Vielerorts sollen Richter und Staatsanwälte Sonderschichten oder Bereitschaftsdienste leisten, um beschleunigte Verfahren gegen Straftäter anzuwenden, wie eine dpa-Umfrage ergab.

Damit zeigen wir Hooligans die rote Karte, sagte Sachsens Justizminister Geert Mackenroth (CDU). Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte die Länder aufgerufen, während der Weltmeisterschaft vom 9. Juni bis zum 9. Juli mit Schnellverfahren gegen gewalttätige Hooligans vorzugehen. In einem solchen Verfahren wird die Hauptverhandlung sofort oder binnen kurzer Frist anberaumt. Die zulässige Höchststrafe liegt bei einem Jahr Gefängnis.

Wir brauchen keine Nachhilfe aus Berlin, kritisierte ihr rheinland-pfälzischer Kollege Herbert Mertin (FDP) den Vorstoß. Dies sei Sache der unabhängigen Gerichte der Länder. Auch Thüringens Justizminister Harald Schliemann (CDU) nannte die Initiative überflüssig. Thüringen sei auf beschleunigte Verfahren eingestellt. Der Bereitschaftsdienst der Staatsanwaltschaften werde während der WM verdoppelt.

In Frankfurt am Main sollen während der WM-Spiele je ein Staatsanwalt und ein Ermittlungsrichter im Stadion präsent sein. Kurzprozesse soll es im Stadion aber nicht geben: Wir verhandeln in unseren normalen Dienstzimmern mit der dafür notwendigen Technik, sagte Bernhard Olp, Vizepräsident des Amtsgerichtes. Über Bereitschaftspläne könnten im Notfall weitere Staatsanwälte herbeigerufen werden.

Auch an den Spielstätten in Hannover, Kaiserslautern, Berlin und Leipzig wollen die Justizbehörden Bereitschaftsdienste einrichten. In Nordrhein-Westfalen mit drei Spielstätten soll das schnelle Verfahren punktuell eingesetzt werden. Eine landesweite Regelung gebe es nicht.

Für lange Zeugenvernehmungen und harte Strafen taugt das beschleunigte Verfahren nicht. Zudem kommt es für viele hooligan-typische Delikte wie etwa Landfriedensbruch oder schwere Körperverletzung mit ihren deutlich höheren Strafandrohungen nicht in Frage. So ist eine Massenschlägerei nach Einschätzung des Justizministeriums in Hessen schon zu kompliziert für das beschleunigte Verfahren.

Weniger Aufmerksamkeit wird dem Schnellverfahren in Brandenburg und Bremen gewidmet. So etwas ist hier zwar noch nicht geplant, immerhin wird das Land nach bisherigen Planungen kaum von der WM betroffen sein, begründete Thomas Melzer, Sprecher des Justizministeriums in Potsdam. Dennoch seien Richter und Staatsanwälte schnell einsetzbar. In beiden Ländern gibt es keine WM-Stadien.


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