Stinkefinger-Aktion: Vata für ein Spiel gesperrt | 2006-02-07
Frankfurt/Main - Fatmir Vata vom Fußball-Bundesligisten Arminia Bielefeld muss für seine Stinkefinger-Aktion im Spiel beim Hamburger SV ein Spiel aussetzen und 4000 Euro Geldstrafe bezahlen.
Diese Sperre verhängte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) im Einzelrichterverfahren. Sowohl der Verein als auch der ohnehin verletzte Spieler haben dem Urteil schon zugestimmt.
Ausnahmsweise sei vom DFB-Sportgericht von einer höheren Strafe bei Vorliegen eines krass sportwidrigen Verhaltens abgesehen worden. Der Grund: Vata sei kurz vor seinem Fehlverhalten von zahlreichen Zuschauern massiv beleidigt worden und noch im Zustand höchster Erregung gewesen, nachdem er als Folge eines Foulspiels an ihm gerade erst verletzungsbedingt ausgewechselt werden musste.
Der Bielefelder Profi hatte nach seinem vorzeitigen Aus in der Partie beim HSV (1:2) mehrfach obszöne Gesten in Richtung des Publikums gemacht. Schiedsrichter Markus Schmidt (Stuttgart) hatte dies nicht gesehen. Daher hatte der DFB-Kontrollausschuss nach Studium der Fernsehaufnahmen ermitteln und Anklage erheben können.