Keine Anklage gegen Rostocker Gledson | 2006-02-15
Frankfurt/Main - Der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat das Ermittlungsverfahren gegen Hansa Rostocks Abwehrspieler Gledson eingestellt und wird gegen den Brasilianer keine Anklage vor dem DFB-Sportgericht erheben.
Nach Auswertung der Fernsehaufnahmen des Zweitliga-Spiels gegen den VfL Bochum stand der Rostocker zunächst unter dem Verdacht, seinem Gegenspieler Martin Meichelbeck bewusst mit dem rechten Ellenbogen in den Rücken- und Nierenbereich geschlagen zu haben.
Voraussetzung für eine Ahndung durch die Sportgerichtsbarkeit wäre gewesen, dass ein krass sportwidriges Verhalten vorgelegen hätte. Nach Anhörung von Schiedsrichter Helmut Fleischer und dem betroffenen Bochumer Spieler Martin Meichelbeck durch den Kontrollausschuss haben sich die Voraussetzungen für die Annahme dieser Form der sportwidrigen Handlung aber nicht ergeben, sagte der Kontrollausschuss-Vorsitzende Horst Hilpert (Bexbach).