Urteil gegen Steffen Karl steht bevor | 2005-12-08
Berlin - Im Fußball-Betrugsprozess gegen den angeklagten Ex-Profi Steffen Karl wird das Urteil noch am 8. Dezember verkündet.
Karl ließ durch seinen Anwalt Andreas Bartholomé eine Erklärung abgeben, in der er entgegen ersten Angaben einräumte, vor dem Spiel Holstein Kiel gegen den Chemnitzer FC am 1. Mai 2004 von Ante Sapina im Mannschaftshotel 18 000 Euro angenommen zu haben. Außerdem wurde bestätigt, dass ihm vor dem Spiel in Paderborn am 22. Mai 8000 Euro versprochen worden waren, die er aber nicht erhalten hatte. Das Ergebnis zur Pause habe nicht den Absprachen entsprochen.
Bereits zu einem früheren Zeitpunkt hatte Karl eingeräumt, Torhüter Georg Koch während seiner Zeit bei Zweitligist Energie Cottbus 15 000 bis 20 000 Euro für eine Manipulation angeboten zu haben. Dies hatte der jetzige Schlussmann des MSV Duisburg abgelehnt und den Ende Mai 2004 erfolgten Anruf später öffentlich gemacht. Karl war vor zwei Jahren wegen Trunkenheit am Steuer zu fünf Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Die Betrugsaffäre ereignete sich in der Zeit seiner Bewährungsfrist.