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Bewährungs- und Geldstrafen im FCK-Prozess | 2005-10-13


Kaiserslautern - Nach 23 Verhandlungstagen hat die zweite Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Kaiserslautern das Urteil im Verfahren gegen die ehemalige Führungsspitze des Fußball-Bundesligisten 1. FC Kaiserslautern gefällt.

Ex-Vorstandschef Jürgen Friedrich wurde wegen Lohnsteuerhinterziehung in sechs Fällen zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt; als Bewährungsauflage muss er 43 000 Euro zahlen. Sein ehemaliger Vorstandskollege Gerhard Herzog erhielt wegen Lohnsteuerhinterziehung in einem Fall eine Geldstrafe von 39 000 Euro (300 Tagessätze á 130 Euro). Der frühere Aufsichtsratsvorsitzende Robert Wieschemann muss wegen Beihilfe in zwei Fällen 130 000 Euro Geldstrafe (260 Tagessätze zu 500 Euro) zahlen.

Ohne erkennbare Regung nahmen die Angeklagten die Urteile im überfüllten Saal des Landgerichts Kaiserslautern auf. Lediglich Herzog schüttelte einmal leise den Kopf. Ernst Misamer, Verteidiger von Friedrich, kündigte an, in jedem Fall Revision gegen das Urteil einzulegen. Gleiches kündigte der Anwalt von Wieschemann an. Auch Herzog wird mit großer Wahrscheinlichkeit Einspruch einlegen. Oberstaatsanwalt Thomas Lißmann will das Urteil erst prüfen.

Durch dieses sieht sich die jetzige Führung des Pfälzer Traditionsvereins in ihrer Vorgehensweise vom November 2002 bestätigt, die vormaligen Führungspraktiken mit Nachdruck zu verfolgen. Auch nach Auffassung des FCK-Vorstands hat die Strafkammer zurecht eine Steuerhinterziehung durch alle drei Angeklagten bejaht, teilte der Verein mit.

Die Entscheidung, so die Kammer in der mündlichen Begründung, sei im Namen des Volkes verkündet worden - nicht im Namen der Kaiserslauterer Bevölkerung oder der FCK-Fans. Man habe sich bei der Strafhöhe an vergleichbaren Fällen orientiert. Nach Ansicht der Richter hat die Beweisaufnahme ergeben, dass bei den Fußballprofis Jeff Strasser, Lincoln, Nenad Bjelica und Taribo West neben dem offiziell vereinbarten Gehalt über Scheinverträge Schwarzlohn am Finanzamt vorbei gezahlt wurde. Diese Gelder seien den Spielern zugeflossen, wodurch ein Steuerschaden in Höhe von über einer Million Euro entstanden sei.

Das Gericht führte allerdings etliche Gründe an, die strafmildernd wirkten. Die Angeklagten hätten sich durch die Taten nicht unmittelbar selbst bereichert. Sie seien in einem vergleichsweise fortgeschrittenen Alter, weitere Straftaten dieser Art seien nicht zu erwarten. Strafmildernd sei auch die wohlwollende Prüfungspraxis des Finanzamtes Kaiserslautern im Falle des heimischen Bundesligaclubs zu werten. Sie habe womöglich verlockt zu sagen, wir machen das halt, wir kommen so schon klar. Man war sich womöglich zu sicher. Die Staatsanwaltschaft hatte Freiheitsstrafen für alle drei Angeklagten gefordert.

Das Gericht führte weiter aus, dass den Angeklagten überdies große Schadensersatzforderungen des 1. FC Kaiserslautern ins Haus stünden. In einem ersten, noch nicht rechtskräftigen Urteil, wurden Friedrich und Herzog zu über 500 000 Euro Schadensersatz für entgangene Fernsehgelder und den Drei-Punkte-Abzug durch die Deutsche Fußball Liga (DFL) in der Saison 2003/04 verurteilt. Diese Gelder müssten die beiden gegebenenfalls aus eigener Tasche bezahlen.

Der Vertreter der Anklage, Oberstaatsanwalt Thomas Lißmann, kritisierte nach der Urteilsverkündung die mangelnde Bereitschaft der Schweizer Staatsanwaltschaft zur Zusammenarbeit. Deswegen habe man bei den Zahlungen an den früheren FCK-Profi Youri Djorkaeff Probleme bei der Beweisführung gehabt. Helge Pfeifer, der Verteidiger von Gerhard Herzog, bezeichnete das Urteil als Punktsieg der Verteidigung. In der Fußballersprache ausgedrückt sei das Spiel 17:1 an sie gegangen.


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