Köln - Ex-Nationalspieler Jens Nowotny hat erneut eine juristische Niederlage gegen Bayer 04 Leverkusen hinnehmen müssen. Das Landgericht Köln wies die Klage seiner Beraterfirma GTS gegen den Fußball-Bundesligisten auf Zahlung einer Restsumme von 7,7 Millionen Euro ab.
Dies teilte das Gericht mit. Die GTS hatte als Vermittlungsprovision für eine Vertragsverlängerung von Nowotny Anfang 2002 insgesamt rund zehn Millionen Euro verlangt und davon 2,56 Millionen schon erhalten.
Die 7,7 Millionen Euro muss Bayer 04 nun direkt an den 31 Jahre alten Profi zahlen, der dafür allerdings Lohnsteuer abzuführen hat. Ausgangspunkt des Streits vor Gericht war, dass sich Nowotny geweigert hatte, die um die Lohnsteuer gekürzten Zahlungen anzunehmen. Das Gericht hat unsere Position vollumfänglich bestätigt. Es ging darum, ob wir die Lohnsteuer abziehen durften oder nicht, kommentierte Bayer-Geschäftsführer Wolfgang Holzhäuser das Urteil.
Die Firma GTS hatte die zehn Millionen Euro als branchenübliches Vermittlungshonorar für die Vertragsverlängerung von Nowotny, der vor drei Jahren von ausländischen Clubs umworben war und schließlich in Leverkusen einen Kontrakt bis 2008 unterschrieb, angesehen. Bayer 04 hingegen behauptete, dass es sich um einen Scheinvertrag handele, der dazu gedient habe, Steuern bei Nowotny zu sparen.
Das Gericht hat in seiner Urteilsbegründung offen gelassen, ob es sich bei den zehn Millionen Euro um eine Provision oder ein Handgeld für den Spieler handelt. In beiden Fällen ist die Vereinbarung nichtig beziehungsweise nicht mehr wirksam, hieß es. Nach Auffassung der 10. Kammer für Handelssachen wäre die Vereinbarung eines Maklerhonorars von zehn Millionen Euro sittenwidrig und wucherisch. Die Provision sei insgesamt sogar höher als die Drei-Jahres-Bezüge Nowotnys. Behalten dürfe GTS die von Bayer gezahlten 2,56 Millionen Euro.
Schon vor dieser juristischen Auseinandersetzung war das Vertrauensverhältnis zwischen Bayer 04 und Nowotny zerstört. Zum Bruch war es gekommen, weil der Abwehrspieler nach seinem vierten Kreuzbandriss im Februar 2005 beim Arbeitsgericht Solingen auf Lohnfortzahlung über die gesetzliche Frist von sechs Wochen hinaus geklagt hatte. Die Klage war vor gut fünf Wochen abgewiesen worden. Wenig später hatte der Werksclub Nowotny mitgeteilt, dass er nicht mehr für den Verein spielen darf. Daran ändert sich definitiv nichts. Es ist auch eine Frage des Stils, bekräftigte Holzhäuser.
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