Karlsruhe - Der Privatsender Radio Hamburg hat vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ein Recht auf kostenlose Radio-Reportagen aus Bundesliga-Stadien gefordert.
Die im Grundgesetz garantierte Rundfunkfreiheit schütze die Beschaffung und Verbreitung von Informationen, sagte Rechtsanwalt Herbert Messer in der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe.
Sein Kollege Volkert Vorwerk, Vertreter der Deutschen Fußball Liga (DFL), des Hamburger SV und des FC St. Pauli, beharrte dagegen darauf, dass Live-Berichte aus dem Stadion nur gegen ein angemessenes Entgelt zulässig sein dürften. Denn die Sender zögen daraus einen kommerziellen Vorteil und schadeten zugleich den Vereinen, weil die Fans sich die Spiele live im Radio anhören könnten statt ins Stadion zu gehen. Der BGH wird sein Urteil erst am 8. November verkünden.
Der Sender hat die DFL und die beiden Clubs verklagt, weil er - anders als früher üblich - seit der Saison 2001/02 eine Vergütung für Live-Berichte von den Spielen zahlen soll. Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) hatte die Klage im Juni 2003 unter Hinweis auf das Hausrecht des Veranstalters abgewiesen.
Anwalt Messer argumentierte, das Recht auf allgemeine Information dürfe nicht durch das Hausrecht des Veranstalters blockiert werden. Sportveranstaltungen erfüllten eine wichtige gesellschaftliche Funktion, weil sie dem Publikum Identifikationsmöglichkeiten sowie Stoff zur Kommunikation böten - Sport ist nach dem Wetter das zweitwichtigste Thema. Die Leistung der Veranstalter werde schon deshalb nicht wettbewerbswidrig ausgenutzt, weil der Radioreporter die Leistung nicht einfach übernehme, sondern ein eigenes Sprachwerk schaffe: Die Reportage ist das Ereignis, nicht das Spiel. Außerdem schade das Radio den Vereinen nicht, sondern wecke eher das Interesse des Publikums an den Spielen.
Ein Vertreter des Bundeskartellamts sprach sich für eine Entgeltpflicht aus. Anders als die kostenlos zugelassene schreibende Presse profitiere das Radio von der Aktualität und Authentizität der Live-Berichte.
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