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5000 Euro Geldstrafe für den 1. FC Köln | 2005-02-03


Köln - Fußball-Zweitligist 1. FC Köln ist vom DFB- Sportgericht wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes und mangelnden Schutzes des Gegners mit einer Geldstrafe von 5000 Euro belegt worden.

In der Zweitliga-Partie gegen Erzgebirge Aue am 19. November 2004 war aus der Kölner Fankurve eine kleine Glasflasche in den Torraum der Gäste geworfen worden. Der Verein hat der im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB- Kontrollausschuss getroffenen Entscheidung zugestimmt, teilte der Club mit. Das Urteil ist damit rechtskräftig.


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