Frankfurt/Main - Der DFB hat einen Skandal neben dem Skandal. Nach der Freistellung des Bundesliga-Schiedsrichters Stefan Trautmann von seinem Job in der Schiedsrichter-Abteilung des DFB muss der Verband neben der Wettbetrugs-Affäre einen weiteren Brandherd bekämpfen.
Der DFB hatte Trautmann mit dem Vorwurf aus dem Verkehr gezogen, er habe im Internet für private Zwecke Sportartikel versteigert, die er zuvor als DFB-Angestellter kostengünstig erworben hatte. Die Vorwürfe gehen gegen den DFB- Angestellten Trautmann und nicht gegen ihn als Schiedsrichter, betonte DFB-Pressedirektor Harald Stenger.
Die Untersuchungen dazu seien lange angelaufen, bevor der Fall öffentlich wurde. Wir werden nun die arbeitsrechtlichen Prüfungen intern weiter vorantreiben und uns erst dann wieder zu dem Vorgang äußern, wenn er abgeschlossen ist, sagte Stenger. Auch Schiedsrichter-Sprecher Manfred Amerell legte ein gutes Wort für Trautmann ein: Er hat sowohl in der Administration als auch auf dem Platz Top-Arbeit geleistet.
Der 32-jährige Trautmann arbeitet seit zehn Jahren beim Verband und ist seit 1997 DFB-Schiedsrichter. Am Wochenende war er noch beim Workshop für die potenziellen WM-Schiedsrichter in Neu-Isenburg im Einsatz. Am 5. Februar hatte er das Bundesliga-Spiel VfL Bochum gegen Arminia Bielefeld (1:1) geleitet.
Trautmann ist kein unbeschriebenes Blatt. Fast vier Jahre nach seiner Verurteilung durch das Amtsgericht Frankfurt/Main wegen gefälschter Unterschriften und manipulierter Quittungen ist der ehemalige Bankkaufmann aus dem hessischen Florstadt erneut ins Zwielicht geraten. Am 3. Februar hatte er den DFB über seine Geschäfte mit Internet-Versteigerungen informiert, die unter dem Namen hoppetosse5 liefen.
Zuvor hatte DFB-Partner adidas bereits eigene Recherchen angestellt und den Verband informiert. adidas-Pressesprecher Oliver Brüggen gab an, dass das Unternehmen durch seine Rechtsabteilung die Vorgänge prüfen lasse.
Es war alles nur für karitative Zwecke, wurde Trautmann zitiert. Alle Artikel habe seine Frau ins Internet gestellt. Ich habe mich gar nicht so darum gekümmert. Das ist jetzt eine schlichte Entschuldigung, meinte Trautmann weiter. Jetzt würde seine alte Geschichte gut ins Bild passen.
Der gelernte Bankkaufmann war am 18. Juli 2001 (Aktenzeichen 961 Cs 3340/780.Js 9432.8/00) zu einer Gesamtstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt worden. Als Lehrwart der Kreisschiedsrichter-Vereinigung Frankfurt hatte er insgesamt 43 Unterschriften gefälscht und sechs Quittungen manipuliert. Erst ab 91 Tagessätzen erfolgt nach § 32 Abs. 2 Ziffer 5 Bundeszentralregistergesetz ein Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis.
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