Frankfurt/Main - Das Lizenzierungverfahren dient der Sicherstellung des laufenden Spielbetriebs. Ein wichtiger Bereich ist die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.
So muss der als einziger an der Börse notierte deutsche Verein Borussia Dortmund als Kapitalgesellschaft unter anderem nachweisen, dass das gezeichnete Kapital mindestens 2,5 Millionen Euro beträgt.
Vorzulegen sind auch wesentliche Verträge in Vermarktung und Spielbetrieb sowie für die Beurteilung der wirtschaftlichen Gesamtsituation erforderliche Dokumente. Bis zum 15. März müssen die Profi-Vereine ihre Lizenzanträge bei der Deutschen Fußball Liga (DFL) eingereicht haben. Die DFL kann die Liga-Berechtigung entziehen, wenn ein Verein seine im Lizenzierungsverfahren bestehenden oder eingegangenen wesentlichen Verpflichtungen nicht erfüllt.
In Paragraf 10 ist auch der Lizenzentzug für Kapitalgesellschaften wie Borussia Dortmund geregelt. So fällt die Spielberechtigung nicht an den Mutterverein zurück. Dieser hat zudem auch kein Recht auf einen Antrag für die folgende Saison. Es sei denn, er hat sich mit einer eigenen Vereinsmannschaft für den Aufstieg in die 2. Liga qualifiziert. Wird die Lizenz entzogen, scheidet der Lizenznehmer erst am Ende des Spieljahres aus.