DFB-Bundesgericht verhandelt Berufung von Ahlen | 2005-03-09
Frankfurt/Main - Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt am 15. März im Zuge der Hoyzer-Affäre die Berufung des Zweitligisten LR Ahlen gegen die Neuansetzung des Spiels gegen Wacker Burghausen.
In erster Instanz hatte das Sportgericht nach einem Einspruch von Burghausen die Wertung am 15. Februar aufgehoben. Ahlen hatte das Spiel im Oktober 2004 mit 1:0 gewonnen.
Das DFB-Sportgericht sah damals den Einspruch als zulässig und begründet an. Hoyzer hatte in einer am 9. Februar geführten Vernehmung vor dem DFB-Sportgericht zugegeben, das Spiel zu Gunsten von LR Ahlen manipuliert zu haben.
Knapp eine Woche nach dem Urteil des DFB-Sportgerichts vom 3. März gegen den SC Freiburg haben auch die Breisgauer beim DFB-Bundesgericht Berufung gegen die abgewiesene Neuansetzung des am 27. November 2004 beim 1. FC Kaiserslautern mit 0:3 verlorenen Bundesliga-Spiels eingelegt. Ein Termin steht nach DFB-Angaben noch nicht fest.
Unter dem Vorsitz von Rainer Koch (Poing) hatte das Gremium damals den im Zuge der Wett- und Spielmanipulationen eingelegten Einspruch abgelehnt, weil Neuansetzungen am grünen Tisch nur dann möglich sind, wenn ein eindeutiger Beweis einer Irregularität vorliegt. Dieser hätte hier derzeit nicht vorgelegen, weil es keinen Beweis für eine Manipulationsverabredung mit dem Schiedsrichter gegeben habe. Ein Manipulationsverdacht aus dem Spielverlauf ist nicht gegeben, es war ein ganz normales Spiel. So hatte Koch die Zurückweisung des Freiburger Einspruches begründet.