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Sportgericht weist Fürther Einspruch ab | 2005-03-10


Frankfurt/Main - Das Spiel der 2. Fußball-Bundesliga zwischen dem MSV Duisburg und der SpVgg Greuther Fürth (1:0) vom 26. September wird nicht wiederholt.

Mit diesem Urteil hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den Einspruch der Fürther gegen die Wertung der vom Berliner Skandalschiedsrichter Robert Hoyzer gepfiffenen Partie zurückgewiesen.

Die Fürther hätten nicht den erforderlichen Nachweis erbracht, dass die Begegnung von Hoyzer tatsächlich manipuliert worden sei, hieß es in der Urteilsbegründung. Eine konkrete Spielablauf- Manipulation hat nicht stattgefunden, sagte der Sportgerichts-Vorsitzende Rainer Koch (Poing).

Das Gremium stützte sich im wesentlichen auf die Aussagen von Hoyzer vor der Berliner Staatsanwaltschaft vom 28. Januar und bei seiner Vernehmung durch Koch am 9. Februar. Dabei hatte Hoyzer zugegeben, vor dem Spiel einen Anruf von dem der Wettmafia zugerechneten Ante S. erhalten zu haben, er solle für 5000 Euro für einen Duisburger Sieg sorgen. Er sei auf dieses Angebot nicht konkret eingangen, habe aber nach dem Spiel die 5000 Euro von Milan S. erhalten. Er habe aber nichts unternehmen müssen, damit Duisburg das Spiel gewinnt.

Während Duisburgs Anwalt Thomas Blatt die Glaubwürdigkeit Hoyzers in diesem Fall bejahte und eine Manipulations-Verabredung in Abrede stellte, plädierte Fürths Anwalt Horst Kletke für die Annullierung und Wiederholung des Spiels wegen klarer Verabredung zur Manipulation. Kontrollausschuss-Mitglied Erwin Bugar (Möckern) hatte dem Gericht empfohlen, bei seiner bisherigen Linie zu bleiben und den Einspruch zurückzuweisen. Kletke kündigte unmittelbar nach der Verhandlung Berufung beim DFB-Bundesgericht an.

Bereits am Dienstag hatten der 1. FC Köln (2:2 bei Rot-Weiß Essen/22. Oktober 2004), SpVgg Unterhaching (0:1 bei Dynamo Dresden/21. November 2004) und Dynamo Dresden (2:3 in Köln/26. September 2004) ihre Einsprüche wegen absehbarer Erfolglosigkeit zurückgezogen. Der letzte noch angehängige Einspruchsfall des Karlsruher SC gegen die Wertung des am 3. Dezember mit 0:3 gegen den MSV Duisburg verlorenen Zweitligaspiels wird am 23. März in Frankfurt verhandelt.


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