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Urteil bestätigt - Ahlener Sieg bleibt annulliert | 2005-03-15


Frankfurt/Main - Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat die erste Spielwiederholung im deutschen Profi-Fußball vor dem Hintergrund krimineller Machenschaften bestätigt und sich dabei ebenfalls hauptsächlich auf die Aussagen von Ex-Schiedsrichter Robert Hoyzer gestützt.

Die zweite Instanz wies den Einspruch des Zweitligisten LR Ahlen zurück, dessen 1:0-Sieg über Wacker Burghausen (22. Oktober 2004) vom Sportgericht am 15. Februar annulliert worden war. Das DFB-Bundesgericht sah die Manipulation der Partie durch Hoyzer ebenfalls als erwiesen an.

Das Bundesgericht kommt zu der Feststellung, dass eine Manipulationsabsprache getroffen worden ist zwischen den Wettganoven einerseits und dem Schiedsrichter andererseits, sagte der Bundesgerichtsvorsitzende Georg Adolf Schnarr (Bruchmühlbach) nach der ersten Bundesgerichts-Verhandlung im Zuge des Wettskandals in Frankfurt/Main. Die Feststellungen beruhen im Wesentlichen darauf, was Robert Hoyzer gesagt hat. Es ist nicht zu erkennen, warum er lügen sollte. Es gibt keine Widersprüche.

Die Ahlener hatten vor der Sitzung allerdings bereits angekündigt, im Falle des Scheiterns vor das Schiedsgericht zu ziehen. Notfalls werde man bis vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS nach Lausanne gehen, hatte Manager Frank Aehlig gesagt.

Mehr als fraglich ist jedoch, ob die weiteren Instanzen zu einem anderen Urteil kommen. Denn Skandalschiedsrichter Hoyzer, der auf Anraten seiner Verteidigung der Verhandlung fern blieb, hatte 15 000 Euro von der kroatischen Wettmafia für die verschobene Partie bekommen und sowohl vor der Berliner Staatsanwaltschaft als auch in der Vernehmung durch den Sportgerichtsvorsitzenden Rainer Koch am 9. Februar die Manipulation der Partie eingestanden. Dies bestätigte die Hoyzer-Verteidigung in einem Schreiben an das DFB-Bundesgericht noch einmal, das der Vorsitzende Schnarr zu Beginn verlas.

Die Ahlener sahen sich allerdings durch die Entscheidung des Sportgerichts am 10. März in ihrem Einspruch bestärkt. Darin hatte die erste Instanz den Protest von Zweitligarivale SpVgg Greuther Fürth gegen das ebenfalls von Hoyzer geleitete 0:1 vom 26. September 2004 beim MSV Duisburg abgelehnt, weil eine konkrete Spielablauf-Manipulation nicht stattgefunden habe. Das habe die Kriterien, die bislang maßgeblich waren, über den Haufen geworfen, befand Ahlens Verteidigung. Burghausens Anwalt Horst Klettke konterte: Es geht darum, dass ein Schiedsrichter Geld für einen bestimmten Spielausgang bekommt. Und ein Schiedsrichter, der Geld annimmt, ist zu diesem Zeitpunkt kein Schiedsrichter mehr.

Knackpunkt war der Handelfmeter in der 65. Minute: Ahlen betrachtete den Strafstoß als regelgerecht, nachdem der Ball Burghausens Vukasin Trivunovic an die Hand gesprungen war und dieser zudem die Gelb-Rote Karte von Hoyzer erhalten hatte. Stank Svitlica nutzte den Strafstoß zum Siegtor. Hätte ich mich nicht durch meinen wirtschaftlichen Vorteil beeinflussen lassen, hätte ich keinen Elfmeter gepfiffen, zitierte Schnarr aus den Vernehmungsprotokollen von Hoyzer.

Mein Kronzeuge (Schickhardt) Aron Schmidhuber habe den Strafstoß als zuständiger Schiedsrichter-Beobachter aber als berechtigt eingeschätzt. Ich ziehe ohnehin in Erwägung, dass das Kartenhaus Hoyzer irgendwann zusammenbricht, meinte Schickhardt, der bereits in der Verhandlung vor dem Sportgericht vehement versucht hatte, die Glaubwürdigkeit Hoyzers zu erschüttern. Demgegenüber bekräftigte der Vorsitzende des DFB-Kontrollausschusses, Horst Hilpert, dass Hoyzer in keiner seiner Aussagen bislang der Unwahrheit überführt wurde.

Zwei weitere Einsprüche gegen Sportgerichts-Entscheidungen liegen derzeit noch vor. So hatte die erste Instanz den Protest von Bundesligist SC Freiburg gegen das von Jürgen Jansen (Essen) geleitete 0:3 beim 1. FC Kaiserslautern ebenso abgewiesen wie den Einspruch des Regionalligisten FC St. Pauli gegen das 2:3 gegen den VfL Osnabrück. Termine stehen noch nicht fest.


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