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Sportgericht bestätigt Strafe Herthas van Burik | 2005-03-23


Frankfurt/Main - Das Sportgericht des Deutschen Fußball- Bundes (DFB) hat in einem Einspruchsverfahren die Sperre von zwei Spielen gegen Dick van Burik von Bundesligist Hertha BSC bestätigt.

Das Gremium unter dem Vorsitz von Rainer Koch (Poing) kam in der DFB-Zentrale in Frankfurt/Main zu dem Schluss, dass van Burik als Wiederholungstäter einzustufen sei. Van Burik war nach einem Foul am 12. März an Andrej Woronin (12. Minute) beim 3:3 gegen Bayer Leverkusen von Schiedsrichter Helmut Fleischer (Dachau) vom Platz gestellt worden. Er fehlt den Berlinern nun auch am ersten April-Wochenende bei Borussia Dortmund. Spielen darf der 31-Jährige eine Woche später daheim gegen Schlusslicht SC Freiburg.

Ein Foul wie von van Burik hat ein Spiel Sperre zur Folge. Das Vorleben des Betroffenen spielt aber eine Rolle, stellte Koch klar, der im Einzelrichterverfahren am 15. März das Strafmaß bereits festgesetzt hatte. Der Richter aus Poing verwies dabei auf die Rechtsprechung durch das Sportgericht in den vergangenen fünf Jahren in vergleichbaren Fällen. Daher sei das erhöhte Strafmaß bei dem als unsportliches Verhalten eingestuften Foul gerechtfertigt. Warum sollte man nun davon abweichen? Eine Abweichung würde eine Bevorzugung des Spielers bedeuten, meinte Koch. Unterstützung bekam er vom Vorsitzenden des DFB-Kontrollausschusses, Horst Hilpert: Wenn jemand vorbelastet ist im vergangenen Jahr, dann bekommt er ein Spiel Zuschlag. Wir sind völlig umsonst hier.

Ins Gewicht schlug bei dem Urteil, dass van Burik bereits am 15. März 2004 wegen unsportlichen Verhaltens die Rote Karte gesehen hatte. Damals war er für ein Spiel gesperrt worden. Ich bin aber kein Spieler, der böse Fouls macht. Ich habe diese Saison 19 Spiele als Innenverteidiger gemacht und nur eine Gelbe Karte bekommen, räumte van Burik während der einstündigen Sitzung ein.

Dass der Platzverweis im Leverkusen-Spiel berechtigt war, bestritt van Burik keineswegs. Er habe Woronin am Fuß getroffen, sei selbst gefallen und habe dabei den Leverkusener mit umgerissen. Hertha-Anwalt Christoph Schickhardt stufte das Foul des Profis als harmlosestes Vergehen ein und meinte, dass van Burik bereits 80 Minuten in der Partie abgesessen habe. Er forderte aber vergeblich, dass das Sportgericht durch den Strauß besonderer Umstände diesmal von der Regel abweichen solle.


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