Drei Berufungen vor dem DFB-Bundesgericht | 2005-03-30
Frankfurt/Main - Die Bewältigung des Manipulations- und Wettskandals durch die Sportgerichtsbarkeit des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) geht zügig voran.
Am 4. April verhandelt das DFB-Bundesgericht die Berufung des FC St. Pauli, dessen Einspruch gegen die Wertung des Regionalliga-Spiels gegen den VfL Osnabrück (2:3/14. August 2004) vom DFB-Sportgericht am 25. Februar zurückgewiesen worden war. Die Partie hatte der den Skandal auslösende Ex-Schiedsrichter Robert Hoyzer gepfiffen.
Am 6. April wird ebenfalls in der Frankfurter DFB-Zentrale die Berufung des SC Freiburg verhandelt, nachdem das DFB-Sportgericht am 3. März den Freiburger Einspruch gegen die Wertung des unter Manipulationsverdacht stehenden Bundesligaspiels beim 1. FC Kaiserslautern (0:3/27. November 2004) abgewiesen hatte.
Mit einem dritten Fall - außerhalb der Wett-Affäre - befasst sich das Bundesgericht am 4. April vor dem St-Pauli-Fall. Verhandelt wird die Berufung des Bundesligisten Hansa Rostock gegen die Wertung des Spiels gegen Schalke 04 (2:2/5. Februar). Die Hanseaten hatten am 3. März beim DFB-Sportgericht vergeblich geltend gemacht, dass der Schalker Ausgleich zum 2:2 erst nach Ablauf der Nachspielzeit erzielt worden sei.