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Trikot-Streit: Gericht sieht Willkür der FIFA | 2005-04-06


Nürnberg - Zum Auftakt des Schadenersatz-Prozesses zwischen dem Sportartikelhersteller Puma und der FIFA hat das Landgericht Nürnberg dem Fußball-Weltverband kartellrechtswidriges Verhalten vorgeworfen.

Das Verbot der einteiligen Sporttrikots der Nationalmannschaft von Kamerun beim letztjährigen Afrika-Cup sei kartellrechtswidrig gewesen, befand die Vorsitzende Richterin der 3. Zivilkammer, Ingrid Kefer. Sie warf dem Verband zudem vor, im Fall Puma die Regeln zur Bekleidung von Fußballspielern willkürlich ausgelegt zu haben.

Die FIFA hatte die Trikots der Kameruner Nationalmannschaft während des Afrika-Cups 2004 verboten und das Team mit sechs Punkten Abzug für die WM-Qualifikation belegt. Gleichzeitig sollte Kamerun eine Geldstrafe von 130 000 Euro bezahlen, die aber vom Ausrüster Puma übernommen wurde. Vor Gericht will Puma jetzt nicht nur zwei Millionen Euro Schadenersatz von der FIFA, sondern auch die Rehabilitation des smarten Einteilers durchsetzen.

Schließlich, so erklärte Puma-Sprecher Ulf Santjer am Rande des Prozesses, habe die FIFA die Trikots schon ein dreiviertel Jahr vor dem Afrika-Cup gekannt und nicht interveniert. Das Verbot während des Spiels sei dann sehr überraschend gewesen, sagte Santjer.

Auch die Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg konnte das Trikot-Verbot nicht nachvollziehen. Die Einteiler entsprächen den Bestimmungen der FIFA, wonach die Fußballbekleidung aus einem Hemd und einer Hose zu bestehen habe, erklärte Kefer. Da steht nirgends, dass Hemd und Hose nicht miteinander verbunden sein dürfen, betonte sie. Sie selbst halte die Trikots für äußerst zweckmäßig. So verhinderten sie nicht nur, dass den Spielern etwa die Hose heruntergezogen werde - auch der unappetitliche Hemdenwechsel nach dem Spiel sei damit nicht mehr möglich. Im übrigen, betonte die Richterin, habe die FIFA nicht ausgeführt, was in ihren Augen gegen die Trikots der Herzogenauracher Firma spreche.

Der von großem Medieninteresse begleitete Prozess hatte bereits im Vorfeld für Schlagzeilen gesorgt - und das nicht nur, weil es erstmals ein Sportausrüster wagte, den mächtigen Fußball-Verband vor ein Gericht zu zerren. Von weitaus größerem Interesse waren die Äußerungen von Puma-Anwalt Reinhard Stünkel, wonach der Hauptkonkurrent adidas an der Entscheidung der FIFA nicht unbeteiligt gewesen sein soll. Stünkel wollte im Prozess handfeste Beweise dafür vorlegen, dass adidas die FIFA beeinflusst habe.

Doch so weit ließ es Richterin Kefer nicht kommen. Sie machte klar, dass sich die Kammer in ihrem Urteil auf das Kartellrecht stützen werde und nicht auf Vorwürfe der Einflussnahme durch Dritte - auch wenn die FIFA diese Einflussnahme in den vorliegenden Schriftsätzen bisher überhaupt nicht bestritten habe. Die FIFA hat nun vier Wochen Zeit, auf die Argumente des Gerichts zu reagieren. Ihre Entscheidung will die Zivilkammer am 1. Juni verkünden.


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