Juve: Eigentor im Doping-Prozess - Baldiges Urteil | 2004-11-24
Turin - Im Turiner Doping-Prozess hat der italienische Fußball-Rekordmeister Juventus Turin vor Gericht ein Eigentor geschossen.
Die Verteidiger hatten dargelegt, dass der Club für das ihm vorgeworfene angebliche Epo-Doping in den 90er Jahren nach dem Dopinggesetz von 2000 nicht verurteilt werden kann. Dabei hatten sie sich auf ein Urteil eines Gerichts in Bari vom 24. Oktober 2003 gestützt. Dieses Urteil wurde jedoch am 4. November annulliert, erklärte Staatsanwalt Raffaele Guariniello und versetzte der Verteidigung damit einen schweren Schlag.
Für Juve-Teamarzt Riccardo Agricola hatte die Staatsanwaltschaft drei Jahre und zwei Monate und für Geschäftsführer Antonio Giraudo zwei Jahre und einen Monat Gefängnis wegen Dopings und Sportbetrugs gefordert. Das Urteil wird nach fast zweijähriger Prozessdauer am 26. November erwartet, berichtete die Gazzetta dello Sport.
Guariniello behauptet, dass Juve zwischen 1994 und 1998 Spieler systematisch gedopt hat. Der vom Gericht bestellte Gutachter Professor Giuseppe Donofri kam zu dem Ergebnis, dass mindestens zwei Spieler nachweislich mit dem Blutdopingmittel Epo behandelt worden sind. Juve hält die Messmethoden des Gutachters für fehlerhaft. Die Behandlungen der Spieler seien regelgerecht und nie zu Dopingzwecken erfolgt. Außerdem hält die Verteidigung die auch auf dem Vorwurf des Sportbetrugs basierende Anklage ohnehin für nicht zulässig. Die zur Last gelegten Dopingvergehen erfüllten nicht den im Gesetz vorgesehen Straftatbestand. Das Sportbetrugsgesetz war 1989 eingeführt worden, um Manipulationen bei Sportwetten durch Ergebnisabsprachen zu ahnden.