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Klage gegen ehemalige FCK-Führung nicht zugelassen | 2004-11-25


Kaiserslautern - Einen Teilerfolg vor Gericht hat die frühere Führungscrew des Fußball-Bundesligisten 1. FC Kaiserslautern, Jürgen Friedrich, Gerhard Herzog (beide Vorstand) und Robert Wieschemann (Aufsichtsrat), erzielt.

Wie Friedrichs Anwalt Ernst Misamer mitteilte, hat es das Landgericht Kaiserslautern abgelehnt, die von der Staatsanwaltschaft Zweibrücken beantragte Klage zuzulassen.

Insbesondere habe das Landgericht alle Untreuevorwürfe im Zusammenhang mit Spielertransfers zurückgewiesen, weil es sowohl in objektiver wie in subjektiver Hinsicht an einem Vermögensnachteil für den Verein fehle, hieß es in einer Presseerklärung. Vorstand und der Aufsichtsrats-Vorsitzende hätten mit den Spielerverpflichtungen und den damit verbundenen Zahlungen satzungsgemäß Aufgaben erledigt, die dem Verein zugute gekommen seien. Noch nicht vom Tisch ist dagegen die Anklage wegen Steuerhinterziehung zu Gunsten des Vereins 1. FC Kaiserslautern. In diesem Fall wird es zu einer Hauptverhandlung kommen.


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