Rolf Hocke (Präsident Süddeutscher Fußball-Verband): Jetzt arbeiten wir dafür, die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit des Bundestages zur Satzungsänderung zu bekommen. Die Regional- und Landesverbände waren doch angetreten, Theo Zwanziger zur Kandidatur zu drängen, und das Ziel haben wir geschafft. Bei einer positiven Entscheidung aus unserer Sicht am 23. Oktober bekommen wir dann den Präsidenten für die Amateure, den wir haben wollen. Gerhard Mayer- Vorfelder war und ist im internationalen Geschäft bei der FIFA und UEFA so eingebunden, dass er die internen Aufgaben im DFB vernachlässigt hat und wir deswegen auch im Sinne für den DFB in seiner Gänze auf die Veränderungen gedrängt haben. Unter dem Aspekt, dass wir im DFB die WM 2006 vor der Brust haben, ist die Doppelspitze die beste Lösung. Kompromisse sind immer so gelagert, dass man Abstriche machen, aber über den Tellerrand hinausgucken muss.
Heinrich Schmidhuber (Präsident des Bayerischen Fußball-Verbandes und Vizepräsident des Süddeutscher Fußball-Verbandes): Das war auf alle Fälle eine Entscheidung, die allen gerecht geworden ist. Es steht fest, dass die Zeit von Mayer-Vorfelder 2006 endgültig zu Ende geht. Es ist ein Kompromiss, mit dem man leben kann. Wegen der WM gibt es ja auch viel Arbeit in den nächsten zwei Jahren. Ich glaube schon, dass die Satzung entsprechend geändert werden kann. Am 15. Juli ist eine Sitzung des Präsidiums, des Verbandsvorstandes und der Präsidenten aller Landesverbände. Man muss jetzt abwarten, was dabei rauskommt. Aber weil beide Personen - Mayer-Vorfelder und Zwanziger - diesen Kompromiss mittragen und sich die beiden einig waren, sollte man diese Lösung auch ermöglichen und die Satzung ändern.
Georg-Adolf Schnarr (Präsident des Südwestdeutschen Fußball-Verbandes und Vorsitzender des DFB-Bundesgerichts): Wenn der Kompromiss durch Vorschriften geregelt werden muss, dann ist auch eine Satzungsänderung erforderlich. Doch dazu sind wir als Südwestverband im Augenblick noch nicht gefragt, das ist Sache des DFB-Bundestages. Wir warten die Entwicklung ab. Möglich ist aber auch eine einvernehmliche Regelung, wie die Geschäfte verteilt werden sollen. Dann wäre eine Satzungsänderung nicht erforderlich. Wie sich die handelnden Personen dann nennen, ob Kaiser oder König oder sonst wie, ist dann ebenfalls ihre Sache.
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