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Verfahren gegen Mahdavikia eingestellt | 2007-02-13


Frankfurt/Main - Das Ermittlungsverfahren des DFB- Kontrollausschusses gegen Mehdi Mahdavikia vom Hamburger SV wegen des Verdachts einer Schwalbe ist nach nur einem Tag wieder eingestellt worden.

Grund dafür war die Aussage von Schiedsrichter Lutz Wagner (Hofheim), der eine Berührung des Fußes von Mahdavikia durch die Hand von Borussia Dortmunds Torhüter Roman Weidenfeller beobachtet hatte. Nach Auswertung der Fernsehaufzeichnung hatte noch der Verdacht bestanden, dass sich Mahdavikia absichtlich im Strafraum fallen ließ, ohne dass ihn der BVB-Keeper berührt hatte.

Die Wahrnehmung des Unparteiischen stelle eine Tatsachenentscheidung dar, die eine nachträgliche Ahndung eines etwaigen Sich-Fallen-Lassens Mahdavikias als krass sportwidriges Verhalten ausschließt, begründete der Vorsitzende des Kontrollausschusses beim Deutschen Fußball-Bund (DFB), Horst Hilpert, am Dienstag die Entscheidung. Demnach sei nicht eine Täuschungshandlung von Mahdavikia ursächlich für die Strafstoßentscheidung gewesen, die zur 1:0-Führung (11.) beim 3:0- Sieg des HSV in dem Bundesligaspiel geführt hatte.

Ein krass sportwidriges Verhalten liege nur dann vor, wenn eine Schwalbe die Ursache für die Strafstoßentscheidung des Referees sei. Das war sie vorliegend nach der Aussage des Schiedsrichters jedoch nicht, weshalb der Kontrollausschuss das Ermittlungsverfahren eingestellt hat, sagte Hilpert.


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