Leipzig - Vor dem Gericht warten Übertragungswagen, auf den Fluren drängen sich Fotografen und Kameraleute. Lange vor der Termin sind die Journalisten nach Leipzig gekommen, um das Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) zum größten Wettskandal der Geschichte des DFB zu hören.
Spannung und Nervosität sind spürbar. Gut zwei Wochen nachdem Bundesanwalt Hartmut Schneider für Ex-Schiedsrichter Robert Hoyzer und weitere Beteiligte einen Freispruch im Wettskandal gefordert hatte, blickt die Fußballwelt voller Argwohn nach Leipzig. Kurz nach 10.00 Uhr verkündet der Vorsitzende Richter des 5. Strafsenats, Clemens Basdorf, die für den Fußballsport erlösende Nachricht: Die Manipulationen waren Betrug. Das Urteil des Landgerichts Berlin ist rechtskräftig. Hoyzer muss ins Gefängnis.
Erwin Bugar vom Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) war die Erleichterung anzusehen. Eilig verließ er den Gerichtssaal, um seinen Verband per Handy zu informieren. Das Urteil bestätigt die Auffassung des DFB, dass es sich bei den Manipulationen nicht um einen Bubenstreich oder eine Gaunerei, sondern um schweren Betrug gehandelt hat, sagte er. Mit betretenen Mienen verfolgten dagegen die Verteidiger von Hoyzer, Drahtzieher Ante Sapina (30), dessen Brüdern sowie von Ex-Referee Dominik Marks (31) und Ex-Fußballprofi Steffen Karl (36) die Urteilsbegründung des Gerichts. Das ist bitter für unseren Mandanten, sagte Hoyzer-Anwalt Thomas Hermes ohne Umschweife. Für zwei Jahre und fünf Monate muss der bereits lebenslang gesperrte frühere Schiedsrichter hinter Gitter. Weihnachten wird er wohl noch zu Hause verbringen dürfen.
Das Urteil des Berliner Landgerichts ist nicht zu beanstanden, betonte Richter Basdorf. Die Kollegen in der ersten Instanz haben diesen schwierigen Fall in kurzer Zeit sehr engagiert und angemessen gelöst, sagte er und wies damit die Kritik von Bundesanwalt Schneider zurück. Dieser hatte das Berliner Urteil als bemerkenswert oberflächig bezeichnet. Schneiders Interpretation des Falls hat Ex-Schiedsrichter Hoyzer nach Auffassung Basdorfs ein Wechselbad der Gefühle beschert. Gut zwei Wochen lang durfte der 27-Jährige hoffen, doch nicht ins Gefängnis zu müssen.
Eine Möglichkeit, die Fußball-Fans und Unparteiische erschüttert und für Empörung beim DFB gesorgt hatte. Ihr Antrag war sehr mutig, denn er war ersichtlich unpopulär, kommentierte Basdorf nun das Plädoyer Schneiders für einen Freispruch. Ihre sehr scharfsinnigen und eloquent vorgetragenen Ausführungen haben uns imponiert und zum Nachdenken gebracht, betonte der Richter.
Den BGH hat Schneider am Ende mit seiner Rechtsauffassung nicht überzeugen können. Doch Basdorf machte keinen Hehl daraus, dass es um eine durchaus kniffelige Rechtsfrage ging. Der Fall ist wie gemalt für einen Prüfungsfall, sagte Basdorf. Viele Studenten wurden mit dem Fall gequält, und viele Wissenschaftler haben sich mit der Thematik auseinander gesetzt.
Auch Schneider, ein akademisch hoch qualifizierter Jurist, der zudem sehr anschaulich formulieren kann. In einem Revisionsverfahren vertritt er zwar die jeweilige Staatsanwaltschaft, ist aber nicht an deren juristische Sichtweise gebunden. Die Bundesanwälte machen sich lieber ihre eigenen Gedanken und erinnern in manchmal überraschenden Plädoyers daran, dass sie sich einem möglichst korrekten Urteil verpflichtet fühlen. Sie haben ein sehr schönes Beispiel gegeben, dass die Bundesanwaltschaft die objektivste Behörde ist, lobte denn auch der Richter den Juristen.
Nach Auffassung der Leipziger Richter ist der Sportwettenanbieter Oddset als unmittelbar betroffenes Unternehmen nicht der Hauptbetroffene des Wettskandals. Schaden genommen hätten vielmehr Fußballvereine, deren Fans sowie das Ansehen des deutschen Fußballsports. Außerdem wurde das Vertrauen von Millionen Zuschauern in den Fußballsport und in die Unparteilichkeit von Schiedsrichtern enttäuscht, betonte der Richter Basdorf.
Der finanzielle Schaden des Wettskandals liegt nach dem BGH-Urteil darin, dass durch die Manipulationen der Spiele das Wettrisiko ganz erheblich zu Ungunsten der Wettveranstalter verschoben wurde. Der von Ante Sapina gezahlte Wetteinsatz entsprach deshalb laut Urteil nicht mehr der eingeräumten Gewinnchance. Der Wettende bekommt eine bessere Chance, als er sie mit der festgesetzten Quote bezahlt hat, erläuterte Basdorf. Die Wettchance wurde zu billig eingekauft.
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