Leipzig - Die Verurteilung des früheren Führungstrios des damaligen Fußball-Bundesligisten 1. FC Kaiserslautern ist rechtskräftig. Das entschied der Bundesgerichtshof am 7. November.
Der 5. Strafsenat in Leipzig bestätigte das Urteil des Landgerichts Kaiserslautern vom Oktober 2005 im Wesentlichen (Az.: 5 StR 164/06). Der frühere FCK-Vorstandsvorsitzende Jürgen Friedrich muss damit eine Bewährungsstrafe und 43 000 Euro Geldbuße wegen Steuerhinterziehung hinnehmen. Sein Ex-Vorstandskollege Gerhard Herzog muss eine Geldstrafe in Höhe von 39 000 Euro zahlen, für Ex-Aufsichtsratschef Robert Wieschemann beträgt die Geldstrafe 130 000 Euro.
In seinem Fall erreichte die Staatsanwaltschaft vor dem Bundesgericht eine Korrektur des Urteils. Der BGH verurteilte Wieschemann als Mittäter. Bislang war er nur wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung verurteilt worden. Auf die Strafhöhe hat diese Änderung jedoch keine Auswirkung. Die Leipziger Richter zeigten sich überzeugt, dass sich auch bei dieser Bewertung keine schärfere Strafe ergeben würde. Das Urteil bestätigt die Rechtsauffassung des Vereins von Anfang an, sagte FCK-Anwalt Egon Müller. Es stelle einen Schlusspunkt dar.
Die Staatsanwaltschaft hatte gefordert, den Prozess neu aufzurollen. Ihrer Ansicht nach waren die Strafen insgesamt zu milde. Die Strafen sind zwar milde. Aber sie sind nicht zu milde, sagte der Vorsitzende Richter, Clemens Basdorf. Das frühere Führungstrio des Pfälzer Traditionsvereins habe bei den Steuerhinterziehungen nicht eigennützig gehandelt. Auch mit Blick auf die Summen sei das Strafmaß noch vertretbar, sagte Basdorf. Der Richter verwies dabei auf Nachzahlungen, die der 1. FCK leisten musste. Diese betrugen rund 9 Millionen Euro. Zudem hatte der Verein einen Drei-Punkte-Abzug in der Saison 2003/2004 hinnehmen müssen. Auf Friedrich und Herzog kommen Schadenersatzzahlungen von über 500 000 Euro zu.
Laut Urteil verursachten die Angeklagten im Zeitraum von Juli 1999 bis Juli 2002 einen Steuerschaden von mehr als 1,1 Millionen Euro. Entstanden sei dies, weil die Vereinsspitze die Fußballprofis Jeff Strasser, Lincoln, Nenad Bjelica und Taribo West verpflichtete. Deren finanziellen Forderungen lagen über dem, was der Verein sich leisten konnte. Darum wurden neben dem offiziell vereinbarten Gehalt über Scheinverträge Sonderzahlungen am Finanzamt vorbei gezahlt. Diese Verträge wurden der Deutschen Fußball Liga (DFL) nicht vorgelegt, bis auf Wieschemann war der FCK-Aufsichtsrat nicht informiert.
Gegen die betroffenen Spieler wurde ebenfalls ermittelt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Zweibrücken wurde ein Teil der Verfahren eingestellt. Im Fall von Jeff Strasser wurde beim Amtsgericht Kaiserslautern Anklage erhoben, sagte ein Behördensprecher der dpa. Ein Verhandlungstermin gebe es noch nicht. Ebenfalls noch nicht abgeschlossen ist den Aussagen zufolge ein Verfahren gegen den früheren FCK-Profi Youri Djorkaeff. Dieser Fall spielte bei dem Verfahren vor dem BGH keine Rolle mehr.
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